Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.

AGB für Umzüge / Transporte

Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß § 451 HGB

Julian Baiant Dienstleistungen

1. Beauftragung eines Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsschluss erweitert wird.

3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

4. Erstattung der Umzugskosten
Bei Umzügen, die das Job-Center / Arbeitsagentur / ARGE oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor der Beladung des Umzugsgutes einen gültigen, amtlichen Kostenübernahmeschein vorzulegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Selbstzahlung des Betrages, sofern ein Kostenträger, egal welcher Art, seine Zusage zur Kostenübernahme in der Folge nicht einhält oder zurückzieht.

5. Transportversicherung
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

6. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

7. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

9. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

10. Rücktritt
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, von der Annahme vom Auftrag abzusehen bzw. sein Angebot, zur Durchführung des Auftrages, zurück zu ziehen, wenn ihm die Durchführung unmöglich erscheint u./o. keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht worden sind u./o. seitens des Auftraggeber bis 3 Werktage vor der geplanten Durchführung des Auftrages nicht alle erforderlichen Unterlagen an den Auftragnehmer übergeben worden sind.

11. Haftungsgrundsätze
Der Auftragnehmer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht. (Obhutshaftung). Die Haftung erfolgt auf der Grundlage der Haftungsversicherung für Möbelspediteure gemäß § 451 HGB

11.1. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Auftragnehmers/ Möbelspediteure wegen Verlust oder Beschädigung während dem Transport ist nicht versichert.

12. Haftungsausschlussgründe
Der Auftraggeber akzeptiert zudem Schäden, die im Verschleiß oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind und ohnehin irgendwann aufgetreten wären.

Der Auftraggeber ist in Kenntnis darüber, dass bei einem Transport durchaus Gebrauchsspuren entstehen können, trotz ausreichender Sicherung durch Packmaterialien (Decken etc.), können vereinzelt Kratzer oder Absplitterungen entstehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, solche kleine Schäden in eigener Regie z. B. durch Ausbesserungsarbeiten weitergehend zu beheben. Bei Montage von Holzmöbeln kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht mehr passgenau montiert werden könne, da sich das Holz der vormals vorherrschend Luftfeuchtigkeit u./o. Beschaffenheit des Bodens angepasst und somit verformt hat.

Der Auftragnehmer behält sich die Montage von Möbeln (z. B. Küchenhängeschränke) vor, wenn zu vermuten ist, das das Möbelstück hierbei beschädigt oder unbrauchbar wird u./o. die bauliche Substanz dies nicht zulässt.

13. Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Auftragnehmer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen sind:

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden
  • Beförderung von Laptops
  • Beförderung von Kreditkarten, EC-Karten und Monatsmarken/Fahrkarten
  • Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden
  • Kartons, die durch den Kunden selber verpackt wurden und nicht durch den Auftragnehmer
  • Behandeln, verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Auftraggeber
  • Beförderung von nicht vom Auftraggeber verpacktem Gut in Behältern
  • Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen, an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
  • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes demzufolge es besonders leichte Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost oder inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.

14. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigter Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

15. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

16. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

17. Stornierung / Kündigung des Vertrages
Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, wird eine Rücktrittzahlung von 80 % des veranschlagten Entgelts erhoben. Sollte ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt werden (bis zu 2 Tage) wird der Lohnausfall (50 % des veranschlagten Entgelts) und gegebenenfalls weitere Kosten (Fremdkosten) in Rechnung gestellt.

18. Lagervertrag
Im Falle einer Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete für 2 Monate, die eingelagerten Güter durch den Auftragnehmer verkauft werden. Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Möbeltransporteure (ALB)

19. Schadensanzeigen
Ist der Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Auftraggeber dem Frachtführer/Teamleiter nicht spätestens bei der Entladung des Gutes, so wird vermutet, dass das Umzugsgut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Wird die Anzeige nach der Entladung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgegeben Frist erfolgen.

Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden. Es ist eine detaillierte Anzeige erforderlich; pauschale Schadenanzeigen genügen auf keinen Fall.

20. Rechtswahl / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsort ist in Michelstadt.

Die AGB der Firma Julian Baiant Dienstleistungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Reglung ganz oder teilweise unwirksam sein, so gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem gewolltem am nächsten kommt. Zur Klarstellung werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf anderer, rechtlicher zulässiger Weise zu erreichen.

Julian Baiant Dienstleistungen haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsachen entstehen.