Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Julian Baiant Dienstleistungen, Inhaber Julian Baiant, (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die über die Website www.baiant-dienstleistungen.de oder auf anderem Wege (E-Mail, Telefon, persönlich) geschlossen werden. (2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Gartenpflege, Mäharbeiten, Heckenschnitt, Grünschnittentsorgung, das Verlegen von Rollrasen sowie Haushaltsauflösungen.

§ 2 Vertragsschluss (1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Dienstleisters mündlich, schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail, WhatsApp) annimmt.

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten (1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. (2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Dienstleister zum vereinbarten Termin Zugang zum Grundstück bzw. zum Objekt gewährt wird. Erforderliche Anschlüsse (Wasser, Strom) sind, sofern vereinbart, kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (3) Bei Rollrasenverlegungen ist der Auftraggeber für die anschließende Bewässerung nach Anweisung des Dienstleisters verantwortlich, sofern keine fortlaufende Pflege vereinbart wurde.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. (3) Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Zudem behält sich der Dienstleister vor, bei Folgeterminen die Leistung bis zum Ausgleich offener Posten einzustellen.

§ 5 Stornierung und Terminabsagen (Entschädigungsklausel) Da Termine exklusiv reserviert werden und Personal sowie Maschinen disponiert werden müssen, gelten folgende Regelungen bei Absagen durch den Auftraggeber: (1) Absagen bis zu 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. (2) Bei Absagen zwischen 48 und 24 Stunden vor Terminbeginn werden 50 % der voraussichtlichen Lohnkosten als Ausfallentschädigung fällig. (3) Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder wenn der Dienstleister vor Ort niemanden antrifft bzw. keinen Zugang erhält, werden 80 % der voraussichtlichen Lohnkosten in Rechnung gestellt. (4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Besonderheiten bei Haushaltsauflösungen (1) Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder zur Verfügung darüber berechtigt ist. (2) Wertgegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu entfernen oder deutlich zu kennzeichnen. (3) Gefahrenstoffe (z.B. Farben, Lacke, Chemikalien, Altöl, Batterien) sind vom Auftraggeber vorab anzuzeigen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Mitnahme von Sondermüll abzulehnen oder gesondert nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung (1) Die Leistungen gelten mit Beendigung der Arbeiten und Abnahme durch den Auftraggeber als erbracht. (2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten anzuzeigen. Bei Gartenbauprojekten (insb. Rollrasen) übernimmt der Dienstleister keine Gewähr für das Anwachsen, wenn der Auftraggeber seinen Pflegepflichten (Wässerung) nicht nachgekommen ist.

§ 8 Haftung (1) Der Dienstleister haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt Gelieferte Materialien (z.B. Rollrasen, Pflanzen, Dünger) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.

§ 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.